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Perinçek: Die europäische Freiheitstradition hat gewonnen

Die Pressekonferenz von Doğu Perinçek, Chef der türkischen Vatan-Partei, vom 3. Januar in Zürich hat die hiesige Presse zum Aufheulen gebracht: “entlarvender Auftritt”, “Ultranationalist”, “provoziert … erneut”, “mit abstrusen Aussagen”, “irritierend” (NZZ). In Ergänzung zur einseitigen Berichterstattung unserer Leitmedien übernehmen wir hier die zentrale Intervention von Perinçek, die er in deutscher Sprache hielt, aus erster Hand von der «Aydinlik Daily».


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Perinçek in Zürich

“Die europäische Freiheitstradition hat gewonnen”

Pressekonferenz: Dr. Doğu Perinçek
Zürich, Generalkonsulat der Republik Türkei, Atatürk -Saal

Sehr geehrte Damen und Herren,

An erster Stelle möchten wir uns beim türkischen Konsulat in Zürich dafür bedanken, dass sie uns die Gelegenheit gegeben haben, unsere Pressekonferenz heute hier kundzugeben.

Werte Presse,

Wir haben uns alle in den vergangenen Jahren kennengelernt. In diesem langen Prozess, der über 11 Jahre ging, sind wir letzten Endes auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Die europäische Freiheitstradition bzw. das Recht auf Meinungsfreiheit hat gewonnen. Das wurde nun durch das Urteil des Bundesgerichts juristisch bestätigt.

Die endgültige Entscheidung der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und das Bundesgericht der Schweiz haben bestimmt:

1) Der Völkermord ist ein Straftatbestand.

2) Dieser Straftatbestand bzw. der Genozid wurde mit der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1948 klar definiert.

3) Über den Genozid dürfen nur die zuständigen Gerichte entscheiden. Diese sind im jeweiligen Land, in der die Straftat begangen wurde, oder der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.

4) Kein Gericht hat die Ereignisse von 1915 jemals als Genozid beurteilt.

5) Das Gericht setzt die Ereignisse von 1915 ausdrücklich nicht gleich mit dem Holocaust, der gerichtlich als Genozid verurteilt wurde.

6) Durch die Argumentationen der höchsten Gerichte wurde nicht nur die Meinungsfreiheit gewährleistet, darüber hinaus haben diese Gerichte implizit beurteilt, dass die Ereignisse 1915 nicht als Genozid bewertet werden können.

7) Doğu Perinçek hat explizit von einer “imperialistischen Lüge” gesprochen. Sein Standpunkt beweist, dass er keine rassistische Absicht hat bzw. eine Rassendiskriminierung keinesfalls in Frage kommt.

Wir möchten erneut betonen, dass diese sieben Punkte zusammenfassend die Entscheidungen und Begründungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und auch des Bundesgerichts wiedergeben. Dieser Argumentation folgen heute auch akademische Einrichtungen. Dank den gerichtlichen Entscheidungen entwickelt sich auf akademischer Ebene ein Konsens. An den Universitäten in der Schweiz, zum Beispiel an der Universität Zürich und Fribourg, an deutschen Universitäten in Augsburg, Frankfurt Viadrina, Bonn, Dresden sowie an französischen Universitäten in Paris und Champagne sowie in anderen wissenschaftlichen Institutionen in Europa werden Lehrveranstaltungen angeboten und wissenschaftliche Artikel verfasst.

Verehrte Damen und Herren,

Jetzt ist Zeit für politische Handlungen.

In diesem Kontext begrüssen wir die Initiative der Befürworter des Rechtsstaats. Der Vorstoss des Parlamentariers Herrn Yves Nidegger ist ein positiver Beitrag zu diesem Prozess. In Anlehnung an das Urteil im Prozess Perinçek-Schweiz kommen Nidegger und weitere Parlamentarier zumfolgenden Vorstoss:

„Die Nennung des Völkermords wird entweder gestrichen oder folgendermassen präzisiert: …Völkermord, der von einem zuständigen internationalen Gerichtshof anerkennt ist, …”

Werte Freunde,

Der von dem Nationalrat der Schweiz am 16.12.2003 getroffene Beschluss hat somit keine rechtliche Grundlage. Der Beschluss hatte, wie sie sich erinnern, den sogenannten Genozid an Armeniern anerkannt.

Dieser Beschluss steht im Widerspruch zur UN-Genozidkonvention, die besagt, dass nur zuständige Gerichte und nicht Parlamente über den Straftatbestand des Genozid befinden dürfen.

Ausserdem hat dieser Beschluss die freundschaftlichen, traditionell sehr guten Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei unnötig belastet.

Liebe Damen, Liebe Herren,

durch die Urteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichts der Schweiz haben wir alle gemeinsam einen Erfolg erzielt. Dieser juristische Erfolg gehört allen wahrheitstreuen und aufgeklärten Europäern.

Das menschenrechtliche Erbe Europas ist lebendig und gültig.

Bei dieser Gelegenheit wünschen wir dem Schweizer Volk ein glückliches frohes Jahr, sowie einen weiteren Ausbau der Schweiz-Türkischen Freundschaft.

Zürich, 03.01.2017

Quelle: aydinlikdaily.com (4.01.2017)


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