Die Rolle des Niklaus von Flüe beim Stanser Verkommnis
Ein Diener des Klassenkampfs von oben
In unserem Land schwebt, gleichsam verklärt, die mit der Eremitenkutte angetane Gestalt des Niklaus von Flüe in einer Wolke vaterländischen Dunsts und religiöser Glorie. Der berühmte Heilige verdient es deshalb, dass man ihn etwas unter die Lupe nimmt. Zum Beispiel seine Rolle in der Festigung der Herrschaft der Oligarchen in der Alten Eidgenossenschaft.
Von UELI TEUTSCHMANN
Der Überlieferung entnehmen wir: Niklaus von Flüe, eigentlich Löwenbrugger, wurde 1417 geboren und starb 1487. Der Name Flüe dürfte sich von einer Ortsbezeichnung herleiten. Er lebte als freier Bauer, im Unterschied zu den leibeigenen Landsleuten, und fungierte u.a. als Richter. Als Analphabet konnte er mit keiner grossen politischen oder militärischen Karriere rechnen. Seinen Bauernhof, Ehefrau und zehn Kinder verliess er 1467 im Alter von 50 Jahren und zog sich als Eremit in die Ranft-Schlucht bei Sachseln zurück.
Die Tat des Eremiten
Seine Tat soll nun darin bestanden haben, dass er auf der Tagsatzung zu Stans vom 22. Dezember 1481, der bereits eine grössere Anzahl Sitzungen vorangegangen waren, die zerstrittenen Vertreter der acht alten Orte der Eidgenossenschaft, die mehr oder weniger von Oligarchien beherrscht waren, u.a. dazu brachte, sich über die Verteilung der Burgunderbeute sowie der Herrschaftsrechte in den Untertanengebieten zu einigen. Ferner wurde, um die Bevölkerung im eigenen Gebiet und in den Untertanenländern in Zaum zu halten, ein Landrecht erlassen. Dieses Landrecht, Bestandteil des Stanser Verkommnisses, verbot in diesen Gebieten jede demokratische Betätigung des Volkes. Darüber hinaus untersagte es den einzelnen Orten fortan strikte, Volksbewegungen im Gebiet der andern Bundesglieder zu unterstützen oder sogar zu entfachen, wie es in der Vergangenheit verschiedentlich geschehen war. Im Gegenteil, in Zukunft waren alle Obrigkeiten verpflichtet, sich gegenseitig, wenn nötig auch militärisch bei der Niederhaltung aufmüpfiger Untertanen zu unterstützen.
Welche Rolle musste nun dem Eremiten Niklaus von Flüe auf der Stanser Tagung, angesichts der vorliegenden Sachlage zufallen? Fest steht, dass der Text der Verkommnis-Satzung, den die Städte Bern, Luzern und Zürich am 22. Dezember 1481 auf der Tagsatzung zu Stans vorlegten, schon 1478 fix und fertig formuliert war. Es galt bloss noch die Länderorte, bei denen sich starker Widerstand zeigte, für dieses strenge Ordnungsgesetz zu gewinnen. Niklaus von Flües Aufgabe konnte deshalb nur darin bestehen, den Vertretern der Länderorte (Innerschweiz) das von den Stadt-Obrigkeiten präsentierte Landrecht mundgerecht zu machen. Was ihm, wenn wir der Überlieferung glauben wollen, auch vortrefflich gelang. Er dürfte beim Disput die Innerschweizer daran erinnert haben, dass auch sie an der Herrschaft in den Untertanenländern beteiligt und deshalb ebenfalls an der Niederhaltung der dortigen Bevölkerung interessiert seien. Die Person des Eremiten wurde damals und seither immer eng mit dem Vertrag, der am 22. Dezember 1481 in Stans stipuliert wurde, in Zusammenhang gebracht.
Leibeigene statt Volksgenossen
Warum war dieses Landrecht im Stanser Verkommnis so wichtig für die regierenden Oligarchien in den Ständen der alten Eidgenossenschaft? Der Historiker Theodor Curti (1848—1914) hält zu den Eroberungen und den Länderkäufen der Eidgenossen fest: “Nun machten aber die Freiheitshelden schweizerische Landschaften und eroberte Länder sich untertan, sie kannten statt der Volksgenossen nur noch Leibeigene.” Ein Schwarm von Landvögten saugte nun bis 1798 eine Bevölkerung aus, die völlig rechtlos war. Der bekannte Historiker Ernst Gagliardi (1882-1940) schreibt dazu u.a.: «Nicht bloss sah sich die Landbevölkerung von Regierung, Ämtern, höheren Offiziersstellen und vom Theologiestudium, d.h. von allen geistlichen Pfründen, ausgeschlossen. Durch das Vorbehalten des Grosshandels wie -gewerbes, richtete man in Zürich — teilweise auch für Luzern, Basel, Schaffhausen — wahre Monopole der Städter ein. Die aus allen gewinnbringenden oder angesehenen Berufen abgesperrten Untertanen erschienen rücksichtslos benachteiligt.»
Das Stanser Landrecht oder besser Repressionsedikt hat dann den herrschenden Oligarchien mehr als dreihundert Jahre, über alle konfessionellen Grenzen hinweg, gedient. Drei wichtige Beispiele: Der Grosse Bauernkrieg 1653, die Volkserhebung im Leventina-Tal (Tessin) 1755 und der Bauernaufstand im Greyerzerland 1781.
Eremitenkutte als Deckmantel
Der das Landrecht betreffende Originaltext des Stanser Verkommnisses, wie er im Berner Staatsarchiv aufbewahrt wird. (Höhere Auflösung durch Klick auf die Abbildung)
Mit dem Beizug des frommen Eremiten, der später selig und sogar heilig geprochen wurde, gelang es in den Jahrhunderten, in denen der christliche Glaube im Volk noch tief verwurzelt war, den wahren Charakter des Stanser Verkommnisses lange Zeit zu verschleiern. Die Kaschierung gelang so vortrefflich, dass sich die Führer der aufständischen Bauern noch 1653 bei ihren Forderungen und ihrem Vorgehen auf das Stanser Abkommen beriefen.
Der anfangs im Bauernkrieg vermittelnde Zürcher Bürgermeister Heinrich Waser machte aber dann im Feldzelt des Generals Werdmüller der Bauerndelegation deutlich, dass das Stanser Verkommnis ein Herrenbund sei, der keine Regungen des Volkes gestatte. Der konservative Historiker Philipp Anton von Segesser von Brunegg (1817—1888) bestätigt ebenfalls die Tarnung der Restriktions-Akte von 1381 durch den Beizug des Eremiten Niklaus von Flüe. Er schreibt: «…die gleiche Pietät, welche die altgrauen Bünde umgab, waltete auch über jenem jüngeren, nicht minder bedeutenden Akte (Stanser Verkommnis), welchem dazu der religiöse Glanz, den er durch die Mitwirkung des seligen Bruders Niklaus von Flüe erhalten, der ihm in der Vorstellung des Volkes eine besondere Weihe gab.»
Der Eremit wird aufgemotzt
Damit der Eremit seine Rolle auch in der Folgezeit mit der nötigen Autorität spielen konnte, wurde er regelrecht aufgemotzt. Obwohl von der katholischen Kirche beansprucht, bemühten sich die Obrigkeiten auch der reformierten Orte, die Gestalt dieses frommen Mannes im Volk populär zu halten. Bald verkündeten kirchliche und weltliche Kreise, der Einsiedler habe in seiner Klause zwanzig Jahre gefastet. Neben der «Friedensstiftung» von Stans tauchten plötzlich auch Wundertaten auf, die der Eremit vollbracht haben soll.
Die Einsiedelei sah sich mit Geschenken der dankbaren Regenten in den Ständen aber auch aus dem frommen Volk überhäuft. Ein Sohn des berühmt gewordenen Mannes war bald einmal Landammann von Obwalden und eine seiner Töchter heiratete einen Adeligen.
Die politisch und kirchlich entfachte Kampagne für die Aufwertung des Niklaus von Flüe führte in Rom schliesslich auch zum Erfolg. Er wurde von den Päpsten Clemens X. 1671 selig und von Pius XII. 1947 heilig gesprochen. Das ist eigentlich auch verständlich; denn beide Oberhirten der Kirche fühlten sich Zeit ihres Lebens mit den feudalen absolutistischen Oligarchien der Vergangenheit tief verbunden. Pius XII (Eugénio Pacelli) hat ja bis zu seinem Tod 1958 jedes Jahr noch den römischen Adel bevorzugt und exklusiv in Audienz empfangen.
Berücksichtigt man den Standort, den Niklaus von Flüe in der Zeit von 1481 bis 1798 in der politischen Szene der alten Eidgenossenschaft zugewiesen erhielt, dann ist seine heutige Stellung als frommer patriotischer Friedensstifter, die man ihm in unseren Schul- und Geschichtsbüchern einräumt, nicht zu verstehen.
Unlängst hat sogar noch ein Mitglied des Ständerates auf die grossen Taten des Eremiten der Einsiedelei berufen. Unbegreiflich ist es schliesslich, dass es Kirchgemeinden gibt, die noch in neuerer Zeit den Niklaus von Flüe zu ihrem Kirchenheiligen bestimmt haben.
Die Schreiber von Schul- und Geschichtsbüchern, katholische Theologen und Publizisten, sie alle waren bisher, so muss man annehmen, nicht vertraut mit dem Text des Stanser Verkommnisses vom 22. Dezember 1481 und mit der Schweizer Geschichte von 1481 bis 1798; denn im andern Fall müssten sie ja eine andere Sicht der Rolle haben, die Niklaus von Flüe in seiner Zeit und die Jahrhunderte nachher gewollt oder ungewollt in Wirklichkeit gespielt hat.
Stanser Verkommnis und Bauernkrieg
Zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft 1991 hatte der Migros-Genossenschaftsbund ein Buch «Abenteuer Schweiz» herausgegeben, in dem unter anderem zum Stanser Verkommnis 1481 und zum Bauernkrieg 1653 wie folgt Stellung bezogen wird: «Der Kampf war heftig. Die Aufständischen zogen vor Bern, dann nach Luzern. Die Patrizier beider Städte beriefen sich nicht vergeblich auf das Stanser Verkommnis von 1481, mit dem sich die Regierenden gegenseitiger Hilfe gegen Aufruhr und Volksaufstände verpflichteten. Wie durch ein Wunder verschwand die konfessionelle Zwietracht bei Aufständischen und Regierenden. Zur Vermittlung und Truppenverstärkung konnten die Berner Patrizier auf Beistand aus allen Teilen der Eidgenossenschaft zählen, sogar aus den katholischen Landsgemeindeorten der Bergler.»