AVIG-REVISION:
Duldet keine weiteren Löcher im Schutz gegen Arbeitslosigkeit
Flugblatt vom 19. September 2009 zur Kundgebung Arbeit, Lohn und Rente sichern in Bern
Nachdem das Bundeshaus und die geistig und örtlich benachbarte Nationalbank mit der Milliarden-Kelle aus dem Volksvermögen geschöpft haben, um die Fehlspekulationen der Hochfinanz zu vergolden, ist es eine Kriegserklärung und Verspottung der Arbeitslosen, wenn dasselbe Bundeshaus den Schutz der lohnabhängigen Bevölkerung gegen die Arbeitslosigkeit zertrümmern will, und dies ausgerechnet im Zeitpunkt, wo die Arbeitslosenzahlen rasant in die Höhe klettern, und die Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz schon heute einen historischen Rekordstand erreicht hat. (TN/19.09.2009)
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sollte nach dem Versprechen der Verfassung eine für alle Arbeitnehmer obligatorische, solidarische Versicherung sein, welche die Arbeitslosigkeit verhütet und bekämpft und – falls sie dennoch eintritt – einen angemessenen Erwerbsersatz für die Lohnausfälle entrichtet. Die Sozialfürsorge sollte nach diesem Konzept nur für Ausnahmefälle aufkommen, in denen die Arbeitslosigkeit nicht eigentlich arbeitsmarktlich bedingt ist, sondern auf persönlichen Gründen beruht, so dass sie sich auch bei ausgeglichenem Arbeitsmarkt schwerlich beseitigen liesse. In der Tat: Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) hat schon mehrere Revisionen hinter sich, welche das Obligatorium unterlaufen und insgesamt einen Rückzug des Bundes aus seiner Verantwortung bedeuten, was einer Überwälzung gewaltiger Kostenfolgen auf die Sozialeinrichtungen der Kantone und Gemeinden gleichkommt.
Neben den vom Abbau direkt betroffenen Arbeitslosen und den Kantonen und Gemeinden sind auch alle (noch) nicht Arbeitslosen von dieser Revision der ALV in Mitleidenschaft gezogen, weil der massive Leistungsabbau in Verbindung mit der verschärften Kontrollpraxis die gesamte gewaltige Zahl von Arbeitslosen noch mehr als bisher zwingt, Dumpingverhältnisse zu akzeptieren. Der Leistungsabbau von gegen 1 Milliarde Franken (auf dem Buckel der Arbeitslosen) wird auf die Löhne drücken, und er wird die gesamte arbeitende Bevölkerung dadurch ein Mehrfaches dieses Betrags kosten.
Dieses alle angehende Problem verschärft sich, je mehr es dem Bundesrat gelingt, seine desaströse Arbeitsmarktpolitik der Prekarisierung und des Lohndumpings durchzusetzen, fortzuführen und zu verschärfen. In diesem Sinne schlägt der Bundesrat vor und hat der Ständerat unter anderem folgendes gutgeheissen:
- Erschwerung der Anforderungen an die Mindestdauer der vorangegangenen Beitragszeiten.
- Ausschluss der Teilnehmer von Beschäftigungsprogrammen vom Versicherungsschutz (widerspricht Obligatorium nach Art. 114 Bundesverfassung)
- Schul- und Studienabgänger müssen künftig 12 Monate warten, bis sie Anrecht auf Taggelder haben (faktischer Ausschluss, widerspricht Obligatorium)
- Die Kriterien für die Zumutbarkeit einer Arbeit werden praktisch dem Belieben der Patrons überlassen.
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, prekär und temporär Beschäftigte !
Armutsbetroffene, working poor,
Frauen, Immigranten, Jugendliche, Schüler und Studenten !
Und alle, die ihr (noch) zu “ordentlichen” Löhnen in einem regulären Arbeitsverhältnis steht !
Ihr allesamt seid die Verlierer der Abbau-Vorlage. Steht solidarisch zusammen:
Duldet keine weiteren Löcher im Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit !
Kampf dem Abbau der ALV !
Referendumskomitee «Nein zum Abbau der Arbeitslosenversicherung» [ nein-aavig.ch/ ]
Quelle: kabba.ch (Flugblatt vom 19. Sept. 2009, im PDF-Format)
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