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Beratung der unsozialen ALV-Revision wird am 1. Mai fortgesetzt!

Aufgrund der Botschaft des Bundesrats vom 28. Februar 2008 hat die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) die Vorberatungen zur Teilrevision der ALV aufgenommen und nach Anhörung von Vertretern der Kantone ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Just am 1. Mai will sie in die Detailberatungen einsteigen.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die für den Anspruch auf Taggelder erforderlichen Mindestbeitragszeiten zu erhöhen und die maximale Entschädigungsdauer um 120 Tage zu kürzen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Schicksal dieser AVIG-Teilrevision offen. Gewisse (neuere) Signale aus dem Bundeshaus weisen darauf hin, dass man dort angesichts der sich verschärfenden Krise und der wachsenden Zahl der Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten Stimmbürger, speziell auch unter den besonders schwer betroffenen neu stimmberechtigten Jahrgängen, mit einem schweren Referendumskampf rechnet und das unsoziale Fuder nicht überladen will.

Das Komitee der von Arbeitslosigkeit und Armut Betroffenen und Bedrohten bekämpft die vom Bundeshaus vorgeschlagene Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Kabba betrachtet die Vorlage als:

«arbeitnehmerfeindlich, unsozial und verfassungswidrig. Denn sie löst die Arbeitsmarktprobleme nicht, sondern verschärft sie: Als mittelfristige Hauptwirkung einer Annahme der Vorlage wäre zu erwarten, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10–000 Personen zunehmen wird.» (aus: Kabba-Vernehmlassung zur Teilrevision ALV )

(25.04.2009)



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