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Milliarden an die Patrons – und Betroffene schickt man barfuss ins Gewitter


von Thomas Näf [*], Co-Präsident des Referendumskomitees «Nein zum Abbau der ALV

Ausgerechnet heute, wo das Gewitter auf dem Arbeitsmarkt losbricht, will der Bundesrat die Regenschirme einziehen. Zugleich macht er mit der vorgesehenen Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) den Patrons ein Milliardengeschenk in Form des Lohndumpings.

 

Während sich die Betroffenen schon längst auf das Referendum eingestellt haben und kürzlich ein Referendumskomitee mit Vertretern aus verschiedenen Landesteilen gebildet wurde, kann oder will das Bundeshaus seine Agenda nicht einhalten, obschon es früher hiess, diese Vorlage dulde keinen Aufschub. Der Nationalrat hat die Behandlung des Geschäftes auf die Wintersession verschoben. Nicht ausschliessen, dass diese Verschiebung auch mit Hoffnungen auf politisch besseres Wetter bis im Winter verbunden ist, aber die Aussichten sind gering, und das SECO spricht schon von 200’000 Arbeitslosen am Ende des Jahres 2009. Wahrscheinlicher ist, dass man sich im Dezember wenigstens eine bessere Prognosen für die weiteren Wetteraussichten erhofft. Diese Zögerlichkeit in der Beförderung des Geschäftes ist jedenfalls ein Zeichen, und bei weitem nicht das einzige Zeichen dafür, dass der Widerstand der Betroffenen heute ernst genommen wird.

Mit den gescheiterten neoliberalen Rezepten brechen

Man darf mit dem krisengeschüttelten Neoliberalismus nicht nur in Worten abrechnen, man muss in der praktischen Politik mit seinen gescheiterten Konzepten brechen. Auch im Bundeshaus versuchen einige Leute ehrlich, sich von neoliberalen Irrlehren zu befreien, auch wenn sie noch lange nicht bereit sind, mit den gescheiterten Rezepten wirklich und vollständig zu brechen. Und wer dem Neoliberalismus treu ergeben bleibt, wird zumindest vorsichtiger. So stellt man zum Beispiel fest, dass der Bundesrat sich dahin hat beraten lassen, einzelnen Einwänden gegen den Vorentwurf des Departements Rechnung zu tragen und gewisse Formulierungen zu verschönern, dort wo die Kritik getroffen hatte.

Wartezeiten im Regen

Ein sprechendes Beispiel für die Vorsicht des Bundesrates finden wir in den unscheinbaren Änderungen rund um die Verlängerung der Wartezeiten. In der KABBA-Vernehmlassung zum Vorentwurf hatten die Betroffenen gegen die Erhöhung der Wartezeiten nach Artikel 18 AVIG argumentiert: «Die Erhöhung der Wartezeiten von 120 auf 260 Tage bedeutet faktisch die Abschaffung der Versicherung für die Betroffenen, darunter die Schulabgänger.» Bemerkenswerterweise übernimmt die Botschaft nun diese Sichtweise fast gleichlautend:«Die Erhöhung auf 260 Wartetage hätte faktisch zum Ausschluss dieser Personengruppen aus der ALV geführt».

Dennoch will der Bundesrat nicht von dieser Sache lassen und will die Ausdehnung der Wartezeit an einer anderen Gesetzesbestimmung aufhängen:

«Stattdessen wird der Bundesrat gestützt auf seine bestehende Kompetenz in der Verordnung die bestehende Wartezeitregelung auf sämtliche Schul- und Studienabgänger ausdehnen.» (Botschaft S. 10)

Diese Auswechslung der rechtlichen Abstützung ist sehr aufschlussreich. Der Bundesrat versucht mit dieser Konstruktion, die Frage der Wartezeiten aus dem Gesetzesrecht ins Verordungsrecht, das heisst in die eigene Kompetenz zu verschieben. Damit würde diese umstrittene Materie auch dem fakultativen Referendum und dem Volksentscheid entzogen! Dieses Vorgehen ruft uns nicht nur zum energischen Protest auf, es zeigt uns auch an, wie wenig der Bundesrat seiner eigenen Sache traut. Dieses Vorgehen in Reaktion auf den breiten Widerstand beweist, dass der Bundesrat schon im September 2008 nicht unbedingt mit einer Annahme der Gesetzesänderung rechnete. Heute ist dieser Widerstand gewachsen, hat sich formiert und das wird mit jedem gefährdeten oder aufgehobenen Arbeitsplatz weiter wachsen.

Viele Argumente für den Widerstand

Dass sich der Widerstand lohnt, wissen wir von der Abstimmung von 1997 her, als die Arbeitslosen nahezu im Alleingang den Kampf angetreten und schliesslich gewonnen haben. Auch diesmal hat sich der Widerstand gelohnt. Hätten wir uns nicht gerührt, so wäre die Gesetzesänderung vielleicht schon bald in Kraft und das nächste Unheil unterwegs.

Schon im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für eine Änderung des Arbeitslosengesetzes (AVIG) hatte die Betroffenenorganisation KABBA das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eindringlich vor den sozial unerträglichen Folgen einer Annahme dieser einschneidenden Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) gewarnt:

«Als mittelfristige Hauptwirkung im Fall einer Annahme der Vorlage wäre zu erwarten, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.»

Nach Ausbruch der Finanzkrise, die nur das Symptom für eine tiefergehende und sich entwickelnde Krise des gesamten Systems ist, und in Anbetracht des Wirtschaftseinbruchs und der hochschnellenden Arbeitslosenzahlen, muss man die Schätzungen heute wesentlich höher ansetzen als damals im April 2008.

Das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen wies in seiner Stellungnahme vom April 2008 auch auf eine zwangsläufige Folge des schrittweisen Rückzugs des Bundes aus seiner verfassungsmässigen Verantwortung und aus der Verantwortung für seine eigenen politischen Fehler hin: «Unmittelbar mitbetroffen wären die Kantone und Gemeinden, denn der Bund überwälzt ihnen mit der Vorlage die von ihm nicht gelösten, teils sogar von ihm geschaffenen Probleme.»

In verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandete Kabba, dass die Revisionsvorlage die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund einerseits, und Kantonen und Gemeinden anderseits verletzt, und dass die von der Bundesverfassung geforderten “Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit” nicht realisiert werden, sondern als Massnahmen zur Kontrolle und Disziplinierung der Betroffenen “umgesetzt” und mit dem Entwurf in diese Richtung perfektioniert werden.

Gefahren (und Mechanismen) des Lohndumpings

KABBA hat ferner ausdrücklich auf alle Gefahren des Lohndumpings hingewiesen, die sich mit Annahme der AVIG-Revision vergrössern würden. Die Auswirkungen des Lohndumping richten sich selbstverständlich auch gegen die Vollbeschäftigten mit einem ordentlichen Arbeitsvertrag. Das Lohndumping wird durch die vorgeschlagenen AVIG-Önderungen vorangetrieben, und zwar vor allem durch das Zusammenspiel folgender Mechanismen:

  • Durch den wirtschaftlichen Existenzdruck, der durch die ALV-Revision für die schon heute betroffenen Gruppen in demselben Umfange verschärft wird, als ihre Leistungen nach Höhe und Dauer beschnitten werden;
  • Durch Ausweitung des Kreises der solchem Druck Unterworfenen, indem die Teilnehmer an Arbeitsmarktmassnahmen – obwohl sie arbeiten und dies sogar auf amtliche Zuweisung hin müssen – von der Versicherung ausgeschlossen werden. Vom faktischen Ausschluss bedroht sind auch die Jugendlichen, für die der Bundesrat eine Wartezeit von einem Jahr vorsieht;
  • Hand in Hand mit der Verschärfung der wirtschaftlichen Notlage, die den Arbeitlosen vielen Zwängen aussetzt und seine Position als Verhandlungspartner schwächt, würde der Druck auch durch vorgesehene Verschärfungen der amtlichen Kontroll- und Zwangsmassnahmen erhöht, welche die rechtliche Freiheit der Versicherten zum Aushandeln und Abschluss von Arbeitsverträgen zunichte machen. Bei den jugendlichen Arbeitslosen, einer besonders schwer betroffenen Gruppe, will der Bundesrat die Festlegung der Zumutbarkeitsbedingungen schlicht der freien Willkür des Arbeitgebers anheim stellen;
  • Indem Millionensummen von ALV-Geldern angezapft und dem Verfassungszweck entfremdet werden, um working poor und Betriebe mit prekären Arbeitsverhältnisse zu subventionieren, so dass auch die halbwegs anständige Konkurrenz, die ohne diese dubiosen Mittel mit regulären Arbeitsverhältnissen kalkuliert, unter entsprechenden Wettbewerbsdruck gerät. Damit wird das working poor gerade zum Gesetz erhoben.

Die AVIG-Revision, ein mit Lohndumping finanziertes Milliardengeschenk an die Patrons

Verfassung hin oder her, und allen wirtschafts- und sozialpolitischen Argumenten zum Trotz, will der Bundesrat auf seinen Vorhaben beharren und findet dabei die volle Unterstützung des Ständerates, der den Entwurf im Juni gutgeheissen hat. Die Kapitalisten versuchen natürlich, ihren Nutzen aus der Verfügbarkeit über eine Reserve an Arbeitskräften zu bewahren und zu maximieren. Dazu ist prinzipiell jede Schmälerung von Rechten und Leistungen geeignet. Das sieht man der bundesrätlichen Vorlage auch an.

Dieser Gesetzgebungsübung fehlt jede umfassendere gesellschaftliche Perspektive. Die Botschaft bietet nicht einmal eine Analyse des Arbeitsmarkts und erst recht fehlt jede kritische Evaluation der summierten Wirkung aller Fehlschläge vorangegangener Revisionen. Von einem Grundkonzept ist keine Spur vorhanden, und in der Methode sehen wir nichts als das artikelweise Scannen des Leistungskatalogs auf alle erdenklichen Abbauvarianten.

Der Bundesrat scheut sich nicht, die Vorlage als finanziell ausgewogen zu präsentieren. Zur Einschätzung der Folgewirkungen für die Sozialausgaben der Kantone und Gemeinden legt er keine Berechnungen vor. Die Verschiebungen zwischen Kapital und Arbeit werden nicht dokumentiert. Wenn die ALV eine halbe Milliarde oder – wenn wir die Arbeitsmarktprognosen zugrunde legen – jährlich eine ganze Milliarde einsparen soll, so löst dies einen enormen Lohndruck aus, dessen Effekte ohne weiteres um ein Zehnfaches höher liegen können. Unter der Annahme dieses Faktors 10 würden die Lohnabhängigen durch die Vorlage Jahr für Jahr eine Lohnsumme von 10 Milliarden an die Arbeitgeber verlieren. (TN/17.09.2009)

Quelle: Kabba-Blog (17. September 2009)


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[*] Thomas Naef ist:

Homepage: thomasnaef.ch


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