Die ehemalige Gewerkschafts- und Genossenschaftsbank Cler macht den Kotau vor den US-Behörden
In jüngerer Zeit häufen sich Klagen von Kundinnen und Kunden der Bank Cler, dass ihre Zahlungen für Organisationen, die im humanitären oder medizinischen Bereich für Kuba tätig sind, nicht mehr über ihre Konten abgewickelt werden. Ausgerechnet die frühere Bank der Gewerkschaften und Genossenschaften (als Genossenschaftliche Zentralbank bzw. später Bank Coop) unterwirft sich nicht nur dem US-Sanktionsregime, sondern geht ungezwungen noch viel weiter. Um die Öffentlichkeit auf dieses in mehrer Hinsicht skandalöse Gebaren aufmerksam zu machen, wurden am letzten Dienstag von der Vereinigung Schweiz-Cuba und MediCuba Suisse schweizweit vor 13 Cler-Filialen Flugblätter verteilt. Und gestern Mittwoch wurde an einer Pressekonferenz in Bern nachgedoppelt.
Dass das US-amerikanische Sanktionsregime gegenüber unliebsamen Staaten weltweit Anwendung findet, ist nicht neu. Betroffen ist insbesondere der internationale Dollar-Zahlungsverkehr von und nach Kuba (und anderen Ländern). Neuer und skandalös ist, dass sich eine Schweizer Bank in vorauseilendem Gehorsam erdreistet, diese Praxis auch auf den Schweizer Franken und auf Geldüberweisungen innerhalb der Schweiz auszudehnen. Dies, obwohl die Schweiz diese Sanktionen offiziell gar nicht mitträgt und die US-Sanktionspolitik alljährlich in der Generalversammlung der UNO – wie nahezu alle Mitgliedstaaten – verurteilt.
Die Bank Cler fürchtet um ihre «Reputation»!
Begründet wird diese schändliche Praxis damit, es schade der Reputation der Bank und man könnte sanktioniert werden… Letzteres ist eine Behauptung, die einer näheren Betrachtung keinesfalls standhält, denn der innerschweizerische Zahlungsverkehr in Schweizer Franken fällt keineswegs unter das US-Sanktionsregime. Es gibt keinen Fall, in dem die US-Behörden im Rahmen ihrer Sanktionspolitik je innerstaatliche Zahlungen in Drittländern verboten hätten, stellte an der Pressekonferenz in Bern Rechtsanwalt Willi Egloff fest. Die Basler Kantonalbank als Eigentümerin der Bank Cler verstosse ganz klar gegen das Basler Kantonalbankgesetz. Dieses halte ausdrücklich fest, dass die Bank und ihre Tochterunternehmen sich nur so weit ausserkantonal betätigen dürfen, als dadurch die Geld- und Kreditbedürfnisse im Kanton Basel Stadt nicht beeinträchtigt werden. Es liege nun an den Basler Aufsichtsbehörden, bei ihrer Kantonalbank zum Rechten zu sehen.
Unblock Cuba!
Franco Cavalli, Vizepräsident von mediCuba Suisse, strich in Bern hervor, wie elementar für ein Hilfswerk der freie Geldverkehr ist. Gerade jüngst konnte mediCuba drei neue Labors zur molkularbiologischen Diagnostik aller Infektionen organisieren. Auch die Lieferung von Respirations- und Beatmungsgeräten, die infolge der US-Blockadepolitik blockiert war, konnte unterdessen auf Umwegen abgewickelt werden. Für die Entwicklung eines Impfstoffes gegen Covid-19, die schon relativ weit forgeschritten ist, ist man derzeit dabei, besondere Laborgeräte zu beschaffen.
Bank Cler verleugnet ihre Herkunft
Wenn sich die Bank Cler in ihren Prospekten grossspurig auf eine neunzigjährige Herkunft berufe, verrate sie diese jeden Tag, erklärte René Lechleiter von der Vereinigung Schweiz-Cuba (VSC). Mit ihrer heutigen Geschäftspolitik leiste sich die Bank einen ungeheuerlichen Etikettenschwindel. Die Bank erbte beim Kauf durch die Basler Kantonalbank (BKB) langjährige Kunden, die sich einmal bewusst für eine Genossenschaftliche Zentralbank, später Bank COOP, entschieden hatten. Über das sogenannte Gewerkschaftssparen hatten diese Traditionskundinnen und -kunden einst einen Vorzugssparzins erhalten. Aber dies gehöre der Vergangenheit an, so, wie offensichtlich die gesamten genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Bezüge der Bank Cler. Man habe das Gespräch mit den beiden Banken intensiv gesucht, damit aber keinenerlei Wirkung erzielt. Die Bank Cler und die BKB halten an ihrer unerhörten Geschäftspraxis fest.