Beispiel Tessin: Bessere Regulierung privater Sicherheitsdienste
Die Kommunistische Partei (Schweiz) begrüsst die Verabschiedung des Gesetzes über private Überwachungstätigkeiten durch das Tessiner Parlament. Das totalrevidierte Gesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen mit sich, die bereits 2017 Gegenstand parlamentarischer Vorstösse von KP-Grossrat Massimiliano Ay waren. Im Vordergrund standen dabei die Ausbildung der privaten Sicherheitsbeamten und die Aufgaben, welche die öffentliche Körperschaft an private Agenturen delegieren darf. – 10. November 2020
Das neue Gesetz verbessert das Ausbildungssystem für diejenigen, die in diesem heiklen Sektor arbeiten, indem es die Verantwortlichkeiten zwischen Agenten und Agenturinhabern auseinander hält und der steten Aktualisierung Bedeutung beimisst. Tatsächlich setzt die Regierung damit um, was seinerzeit im Antrag der Kommunistischen Partei, bereits in der letzten Legislaturperiode teilweise vom Parlament überwiesen, angeregt wurde.
Die Privatisierung von Sicherheitsaufgaben schreitet, wie die KP feststellt, voran. Es könnte mehr politischer Mut zu erwartet werden — insbesondere in bestimmten sensiblen Bereichen wie der Überwachung von Migrationszentren. Tatsächlich habe die Exekutive jedoch zugegeben, dass der gegenwärtige Rechtsrahmen schwach und unklar ist: «Als Kommunisten schätzen wird, dass in der gesamten Regierungsbotschaft durchgehend der Vorrang der öffentlichen Gewalt anerkannt wird.» Und vor allem, dass der Staatsrat präzisiere, dass «kein Wunsch besteht, die Art der Tätigkeit auszuweiten, die die öffentliche Körperschaft an private Agenturen delegieren kann». Die Kommunistische Partei werde darüber wachen, dass die delegierten Aufgaben von minimaler Bedeutung und «so subsidiär sind, dass der Einsatz von Agenten mit erweiterten Polizeikompetenzen nicht gerechtfertigt ist, weder unter dem Gesichtspunkt der Empfindlichkeit der Aufgabe noch im Hinblick auf mögliche Eingriffe in die Rechte der Bürger oder unter dem Gesichtspunkt eines Kostenprofils».
Es gibt jedoch immer noch einige Grenzen, die die Regierung in den kommenden Jahren unbedingt berücksichtigen sollte. Zum Beispiel die fehlende Unterscheidung zwischen Sicherheitsbehörden und Ermittlungsbehörden, vor allem aber die Tatsache, dass die Kantonspolizei für die Kontrolle der privaten Agenturen auf dem Territorium der Gemeindepolizei keinen direkten Zugriff auf die Datenbank gewährt: Die KP bezweifelt, dass die kantonalen Beamten gerne als «Telefonzentrale» fungieren. In der Hoffnung, dass die Kontrollen in diesem hochsensiblen Bereich immer zügig durchgeführt werden, betont die Partei die Bedeutung der Nähe.
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