Für ein Ja zur (zaghaften) Konzernverantwortungs-Initiative
Am 29. November wird über die Volksinitiative «Für verantwortungsbewusstes Unternehmertum – Schutz von Mensch und Umwelt» abgestimmt. Sie soll Unternehmen verpflichten, mit der gebotenen Sorgfalt die Verletzung von Menschenrechten und international anerkannten Umweltstandards zu verhindern und für unrechtmässig verursachte Schäden zu haften, wenn sie nicht in der Lage sind, Beweise zu ihrer Verteidigung vorzulegen, wobei diese Regelung auch auf Tochtergesellschaften im Ausland Anwendung finden soll. Konkret geht es darum, einen Schritt zur Eindämmung der gravierendsten Missbräuche durch Schweizer Konzerne zu unternehmen, die in Ländern, die die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen nicht durchsetzen, immer noch skrupellos Arbeitskräfte ausbeuten oder die Umwelt verschmutzen können.
Die Kommunistische Partei (Schweiz) begrüsst die Verfassungsänderung, die ein zusätzliches Element der Regulierung eines Marktes darstellen würde, der insbesondere dort, wo er der reinen Logik des Profits überlassen wurde, seine schädlichsten sozialen und ökologischen Auswirkungen gezeigt hat. Man denke nur an Glencore, das durch die Kontrolle einer Mine in Cerro de Pasco in Peru die Luft und das Wasser mit Blei verunreinigt und damit irreparable Probleme für die Gesundheit der indigenen Bevölkerung verursacht hat, oder an den Fall von Syngenta, die krebserregende Pestizide verwendet hat, die in der Schweiz wegen ihrer Gefährlichkeit für illegal erklärt wurden. Umso mehr muss angesichts dieser Beispiele die Rhetorik des Bundesrates und der Alibi-Gegenvorschlag entschieden zurückgewiesen werden. Dessen Akzent, wonach das Problem nur durch freiwillige Massnahmen gelöst werden könne, muss eindeutig als illusorisch und instrumentalisierend bezeichnet werden.
Win-Win-Kooperation statt neoliberale Ausbeutung
Vor dem Hintergrund eines zunehmend globalisierten Wirtschaftssystems erachten wir es für notwendig, dass die Schweiz versucht, die Missbräuche der lokalen multinationalen Unternehmen einzudämmen. Deren wirtschaftliche Arroganz wirkt sich letztlich auf die nationale und politische Souveränität der Staaten aus, in denen die Konzerne tätig sind. Dies vorausgeschickt, hoffen wir, dass dieser Grundsatz für die Anwendung der Initiative bestimmend sein wird. Sie darf nicht in unzulässiger Weise zu einer Offensive gegen Länder missbraucht werden, die gegebenenfalls als unbequem taxiert werden. Aus dieser Sicht wäre ein umfassenderer Anspruch zu verfolgen, als es diese Initiative tut, nämlich alle Formen neokolonialer Ausbeutung, auch durch das Schweizer Wirtschaftszentrum, zu stoppen und gleichzeitig eine neue Praxis der Win-Win-Kooperation zwischen souveränen Staaten neu zu beleben.
KMU werden profitieren
Nicht zuletzt bestreiten wir das Argument, dass die Initiative eine Bedrohung für das Gefüge der lokalen KMU darstellen würde. Im Gegenteil, seine Zustimmung würde unter anderem die Beseitigung der verwerflichsten Geschäftspraktiken bedeuten, die einen unfairen Wettbewerbsvorteil auch zum Nachteil der KMU darstellen. Darüber hinaus sollte daran erinnert werden, dass der Text der Bestimmung ausdrücklich das Anliegen festhält, die Bedürfnisse von KMU mit begrenzten Risiken zu berücksichtigen.
Für ein Ja ohne Illusionen
Es ist zu hoffen, dass der Begriff der «Sorgfaltsprüfung» (deren Nachweis zumindest vom Unternehmen erbracht werden muss) von den Schweizer Behörden nicht allzu grosszügig ausgelegt wird. Dadurch würden die Ziele der Prävention und der durch die Reform bezweckte Beseitigung der Schäden gefährdet. In diesem Sinne ruft die Kommunistische Partei zur Unterstützung der Initiative «Für verantwortungsbewusstes Unternehmertum – zum Schutz von Mensch und Umwelt» auf. Dabei appellieren wir jedoch an die Bevölkerung, sich keinen Illusionen hinzugeben: Wenn wir uns darauf beschränken, nur die krasseren und brutaleren Praktiken der multinationalen Konzerne einzudämmen, werden diese immer von den harten Gesetzen des Marktes getrieben sein, unter dem der Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Umwelt dem Profitstreben unterliegen muss.
22. November 2020