Jetzt nochmals eine Anstrengung gegen das Willkür-Gesetz!
Das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus stellt Personen beliebig unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für Willkür. Jetzt braucht es nochmals eine Anstrengung, um die Unterschriften für das Referendum zusammenzubringen.
Das Gesetz wurde in der Hersbtsession der eidgenössischen Räte fast unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet. Ohne eine wirksame Antwort auf das Phänomen des Terrorismus zu geben, stellt die Gesetzesänderung einige der Grundprinzipien in Frage, die selbst die bürgerlich-liberale Ordnung zum Schutz einer wirksamen demokratischen Gesetzlichkeit und der Grundrechte der Bürger aufstellt.
Dieses «Anti-Terror-Gesetz» stellt Personen unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für Willkür. Neu könnten Massnahmen gegen «terroristische Gefährder» ergriffen werden, selbst wenn noch keine Straftat begangen wurde. Es würde reichen, wenn «Anhaltspunkte» vorhanden sind, dass die Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird». Diese Definition ist gefährlich ungenau. Darum warnt Amnesty International, dass auch legitime Aktivitäten von Journalistinnen, politischen Aktivisten und der Zivilgesellschaft betroffen sein könnten. Nicht zuletzt gilt es festzuhalten, dass die Ausweitung der Massnahmen auf Kinder ab 12 Jahren, wie es das beschlossene Gesetz vorsieht, einen schweren Verstoss gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstellt.
Wer noch keine Möglichkeit hatte, das Referendum zu unterschreiben, sollte das nun möglichst rasch nachholen. Die Referendumsfrist läuft am 14. Januar 2021 ab!
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