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Welche Abzocke! Bei der 13. AHV-Rente versucht der Bundesrat, den Volkswillen zu umgehen

Die Gewerkschaften haben Recht: Die Entscheidung, die 13. AHV mit einer Mehrwertsteuererhöhung zu finanzieren, ist eine unsoziale Entscheidung, die nur den Reichsten zugute kommt, nicht der übergrossen Mehrheit der Arbeitnehmer!

15. August 2024

Der jüngste Entscheid des Bundesrates über die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist eine weitere Bestätigung dafür, dass diese Regierung eine der schlechtesten ist, die die Schweiz je zu erdulden hatte. Sie erweist sich völlig im Einklang stehend mit den Vorgaben der Unternehmerschaft und begibt sich in einen offenen Konflikt mit den Interessen der Mehrheit der Arbeitnehmer und Rentner.

Es ist der gleiche Bundesrat, der sich kürzlich von inkompetenten Spitzenbeamten täuschen liess, die durch Fehlberechnungen der AHV indirekt die Ergebnisse der Volksabstimmungen manipuliert hatten; und die gleiche Exekutive, die nie ein Problem damit hat, in einem gefährlichen Aufrüstungswettlauf auf Nato-Befehl Geld auszugeben und zu verschwenden. Und jetzt hat dieser Bundesrat beschlossen, das Volk dafür büssen zu lassen, dass es für die 13. AHV gestimmt hat.

Der Beschluss des Bundesrates, die 13. AHV mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer, also mit der unsozialsten aller Steuern, zu finanzieren, ist eine schwerwiegende und offensichtlich unfaire politische Entscheidung, insbesondere in einer historischen Phase, in der das Lohngefälle in der Schweiz und die Ungleichheit zunehmen, insbesondere bei der Verteilung des Reichtums. Die Kommunistische Partei – schon immer gegen die Mehrwertsteuer – unterstützt die Linie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), der das Parlament auffordert, diese absurde Entscheidung, die nur den Arbeitgebern und den Reichsten zugute kommt, zu überprüfen.

Als ob das nicht genug wäre, beabsichtigt die Regierung ausserdem, den Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben zu reduzieren, wiederum gegen den Willen des Schweizer Volkes, das stattdessen eindeutig eine Stärkung der ersten Säule unseres Altersvorsorgesystems fordert! Angesichts der neusten Finanzprognosen zur AHV (die richtigen!) hätte der Bundesrat die Auszahlung der 13. Rente auf 2025 vorziehen sollen, statt auf 2026 zu warten.

Im Gegensatz zum Bundesratsbeschluss sollte die 13. AHV nicht mit einer alle gleich treffenden Konsumabgabe, wie es die Mehrwertsteuer ist, finanziert werden, sondern mit einem zusätzlichen anteiligen Sozialversicherungsbeitrag von 0,4 Lohnprozenten: Die Mehrheit der Arbeitnehmer würde so viel mehr erhalten als sie für die zusätzliche Finanzierung aufbringen müssen. Ein Beispiel zur Klarstellung: Wer beispielsweise 6000 Franken im Monat verdient, müsste jeden Monat mit einem um 24 Franken höheren Lohnabzug rechnen, hätte aber nach der Pensionierung Anspruch auf eine Erhöhung der monatlichen Rente um 186 Franken. Es wäre für alle, ausser für eine Handvoll Superreicher, vorteilhaft gewesen. Einzig um dieser winzigen Minderheit nicht zu missfallen, hat der schlechteste Bundesrat aller Zeiten beschlossen, die Mehrheit der Lohnempfänger abzustrafen.