Hätten Sie gern eine gratis Arbeitskraft?
“Ein Berufspraktikum ist eine Massnahme der Arbeitslosenversicherung in Form einer vorübergehenden Beschäftigung.” So umschreibt die Seite “Treffpunkt-Arbeit” diese Geissel der arbeitslosen Jugend.
Während dieses Praktikums zahlt die Versicherung das Taggeld weiterhin aus. Nur 25% davon stellt sie dem Ausbeuter des Praktikanten in Rechnung.
Wer sich nicht blind stellt, der sieht sofort, wohin dieses System führen will und muss.
Das ist geradezu eine Einladung an Arbeitgeber, dass sie ja nicht etwa auf die Idee kommen, einem jungen Angestellten einen halbwegs anständigen Lohn zu offerieren, mit dem er sich und seine Familie bis in die vierte Monatswoche durchschlagen kann.
Man macht es den Arbeitgebern sehr leicht. Die Arbeitslosen werden ihnen mit der Peitsche zugetrieben. Sie müssen solche “Praktika” annehmen oder riskieren schwere Sanktionen. Der Betrieb erspart sich die Bezahlung des Lohnes.
Jeder weiss, dass die Arbeitslosen und Armutsbetroffenen überwacht, schikaniert und ausspioniert werden, dass ihre persönlichen Verhältnisse ausbreiten und jeden Schritt und Tritt auf dem Arbeitsmarkt mit Formularen nachweisen müssen.
Wie leicht es geht, wenn sich ein Betrieb die Lohnkosten sparen und um ordentliche Löhne drücken will, kann man aus dem “Formular für den Arbeitgeber” ersehen: man kann es herunterladen: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Berufspraktikum/f_berufspaktikum.pdf
(08.05.2009)
Quelle: übernommen von Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA.CH)