Eine schicksalhafte Betriebsversammlung bei Sulzer
Am 3. Juli 1937, an einem Samstagmorgen, wurde in der Montagehalle der Gebrüder Sulzer AG ein verhängnisvoller Entscheid gefällt: Eine knappe Mehrheit der Sulzer-Belegschaft stimmte dem Antrag zu, im anstehenden Lohnkonflikt auf einen Streik zu verzichten. Dieser Entscheid hatte dem sogenannten Friedensabkommen in der Metallindustrie den Weg geebnet. Die Arbeiterklasse wurde damit in der damals wichtigsten Branche ihrer schärfsten Waffe im Klassenkampf, des Streiks, beraubt.
Beschämend tiefe Entlöhnung
Der Arbeitskonflikt hatte sich an der Forderung der Sulzer-Arbeiter nach 5 Rappen Lohnerhöhung pro Stunde und 7 Rappen für die Akkordarbeitenden entzündet. Gefordert wurden auch höhere Zulagen. Damit sollte namentlich der Kaufkraftverlust infolge der Frankenabwertung aufgefangen werden. Dass die Entlöhnung der Sulzer-Belegschaft beschämend tief war, zeigt auch die Feststellung der Winterthurer Fürsorgebehörden, dass sich immer mehr «in Arbeit stehende Sulzer-Berufsleute an das Fürsorgeamt wenden» («Freiheit» 2. Juli 1937; Zeitung der Kommunistischen Partei der Schweiz).
SMUV-Bürokraten setzen Arbeiterkommission unter Druck
Am 26. Juni 1937 hatte sich eine von der Arbeiterkommission einberufene Betriebsversammlung grossmehrheitlich für Kampfmassnahmen entschieden. 1996 Sulzer-Arbeiter stimmten für den Streik ab Montag, 5. Juli, für den Fall, dass die Geschäftsleitung die Forderungen nicht annehmen will; nur 614 der Anwesenden waren für weitere Verhandlungen. Ein Arbeitskampf schien aufgrund der unnachgiebigen Haltung der Sulzer-Geschäftsleitung unausweichlich. Die «Neue Zürcher Zeitung» titelte am 3. Juli bereits: «Streik am Montag». Aber wie so oft in entscheidenden Situationen in Klassenkämpfen, verstanden es die Herren, in letzter Minute mit Hilfe von Kapitulanten eine Wende herbeizuführen. Denn die Arbeitgeber und die SMUV-Bürokraten sahen durch einen Streik beim wichtigsten Mitglied der Metall-Arbeitgeber ihr «Friedensabkommen» in Gefahr, das sie in geheimen Sitzungen schon seit dem Frühjahr diskutiert hatten. Die Sulzer-Arbeiterkommission wurde nun von oben unter Druck gesetzt, eine neue Betriebsversammlung einzuberufen, diesmal aber mit Beteiligung der Sulzer-Direktion. Die Arbeiterkommission war diesem Druck offensichtlich nicht gewachsen. Sie gab ihm nach.
Pfiffe für Direktion und SMUV-Bürokraten
Die so zustande gekommene zweite Betriebsversammlung war das letzte Mittel der Sulzer-Herren, um den Kampfwillen der Arbeiterschaft zu brechen. «Grosszügigerweise» konnte die Betriebsversammlung — ganz entgegen der Usanz — während der Arbeitszeit in der Montagehalle stattfinden; vom Werk Oberwinterthur wurde die Belegschaft sogar mit Autocars und Extra-Tram ins Hauptwerk gefahren. Die Sulzer-Direktion griff denn auch massiv in die Diskussion ein. Abhängigkeiten wie Darlehen, Fabrikwohnungen usw. wurden ausgiebig ins Spiel gebracht. Die Exportschwierigkeiten wurden in schwärzesten Farben geschildert (dabei war ja eben gerade zur Verbesserung der Exportchancen der Franken abgewertet worden). Auch die Vertreter der SMUV-Bürokratie, allen voran Konrad Ilg, einer der Erfinder des Friedensabkommens, beschwörten — wenn auch unter einem enormen Pfeifkonzert — die Versammlung, gegen den Streik und für den Entscheid durch ein «neutrales» Schiedsgericht zu stimmen.
Ein knappes Resultat
Man sei jetzt «tüchtig eingeseift» worden, meinte ein Arbeiter und sagte, er wolle nun «abwaschen und abtrocknen». Dabei zeichnete er «ein Bild der Löhne, er zeigte der Belegschaft seine defekten Schuhe und forderte den Kampf für die Lohnerhöhung» («Fabrikzeit — Spurensuche im Sulzer-Areal», 1992). Trotz der massiven Einschüchterung ergab sich in der Halle bei geheimer Abstimmung noch eine knappe Mehrheit für den Streik. Unter Hinzuziehung des Abstimmungsergebnisses in der Giesserei Bülach kehrte sich dann aber das Ergebnis auf 1150 Stimmen für das Schiedsgericht und 1138 für Streik.
Von SMUV-Präsident Konrad Ilg angelogen
Mit der Absage an den Kampf einer knappen Mehrheit der Sulzer-Belegschaft stellte sich dem Friedensabkommen kein Hindernis mehr in den Weg. Nur 2 Wochen später wurde es von den Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände unterzeichnet. SMUV-Präsident Konrad Ilg war es also mit seiner Intervention beim drohenden Sulzer-Streik um nichts anderes gegangen, als das Friedensabkommen, das kurz vor dem Abschluss stand, zu retten. An der Versammlung sagte er aber wohlweislich kein Wort davon. Denn die Verhandlungen zwischen dem SMUV und dem Arbeitgeberverband wurden mehr oder weniger geheim geführt. Hätten die Sulzer-Arbeiter von diesen Verhandlungen, die von der Gewerkschaft hinter ihrem Rücken geführt wurden, gewusst, hätten sie zweifellos für den Streik gestimmt. Sie wurden also von Ilg und der SMUV-Führung schändlich hinters Licht geführt.
Arbeitskampf wird bürokratisiert
In seinen Kernbestimmungen legte das Friedensabkommen fest, dass Meinungsverschiedenheiten und allfällige Streitigkeiten «in erster Linie im Betrieb selbst zu behandeln und zu lösen sind». Ebenso werden die Löhne betrieblich ausgehandelt. Nur allgemeine Lohnfragen und Änderungen in den Arbeitsbedingungen können bei Streitigkeiten den Verbandsinstanzen zur Schlichtung unterbreitet oder bei deren Nichteinigung einer aussenstehenden Schlichtungsstelle vorgelegt werden.
Normsetzend für Arbeitsrecht
Das Friedensabkommen ist in der Folge nicht ohne Einfluss auf die Rechtsprechung im Bund geblieben. Wenige Jahre später, 1941, wurde die Friedenspflicht auf Bundesebene gesetzlich festgeschrieben. Allerdings nur die relative, d. h. die Vertragsparteien dürfen während der Geltungsdauer eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) keine Kampfmassnahmen ergreifen, soweit Gegenstände davon betroffen sind, die im GAV geregelt sind. Für Konflikte, die keine Regelungen des GAV betreffen, können hingegen auch bei relativer Friedenspflicht Kampfmassnahmen ergriffen werden.
Wegbereiter für die absolute Friedenspflicht
Das Friedensabkommen gab jedoch der absoluten Friedenspflicht, die für die Vertragsdauer sämtliche Kampfmassnahmen ausschliesst, Auftrieb. 1977 enthielten 67 Prozent der Gesamtarbeitsverträge eine Klausel, welche die absolute Friedenspflicht stipulierte. Damit wurde der Arbeiterklasse ihre einzige Waffe aus der Hand geschlagen — ohne dass sie dafür einen Gegenwert erhalten hätte. Das rächte sich mit dem Einsetzen der Krise in der kapitalistischen Wirtschaft Mitte der siebziger Jahre und erst recht im Zuge der Restauration der globalen kapitalistischen Hegemonie nach 1990 schwerstens. Der Arbeiterklasse waren im Kampf gegen Betriebsschliessungen und Produktionsverlagerungen rechtlich die Hände gebunden. Besonders verheerend waren aber die Auswirkungen der Arbeitsfriedenspflicht auf das Klassenbewusstsein der arbeitenden Menschen. Die Ideologie des Arbeitsfriedens und der Sozialpartnerschaft hat dazu geführt, dass der Arbeiterklasse mit der Zeit jegliche Kampferfahrung und überhaupt das Bewusstsein, dass mit kollektivem Kampf etwas erreicht werden kann, abhanden gekommen ist. So war sie schliesslich von wenigen Ausnahmen abgesehen auch nicht in der Lage, den Kampf im Sinne eines Widerstandsrechts zu führen und sich einfach über die absolute Friedenspflicht hinwegzusetzen.
Arbeitsfriedenpflicht führte zu geringerem Lohnzuwachs
Verfechter der Sozialpartnerschaft bringen das Friedensabkommen gerne mit wirtschaftlicher Prosperität und damit wachsendem Wohlstand in Zusammenhang. Die rasch wachsende Armut in unserem Land hat diese These längst widerlegt. Objektiv treffen sie aber auch für die Zeit vor 1990 nicht zu. Beim Wachstum des Bruttosozialprodukts pro Kopf schneidet die Schweiz seit den 1960er Jahren gegenüber streikfreudigen OECD-Ländern schlecht ab. Umfragen zeigen ferner, dass die Zustimmung der Bevölkerung zur Arbeitsfriedenspflicht seit 1970 kontinuierlich abnimmt. Damals betrug sie noch über 75%, sank bis 1993 aber auf 60% (und hat seither unzweifelhaft noch weiter abgenommen). Überdurchschnittlich skeptisch äusserten sich Frauen und Junge zur Arbeitsfriedenspflicht. (Quelle: Historisch-biografisches Lexikon der Schweiz)
Ausfluss sozialdemokratischer Hegemoniebestrebungen in den Gewerkschaften
Das Friedensabkommen von 1937 wird in der opportunistischen Geschichtsschreibung oft als folgerichtiger Schritt angesichts der Bedrohung des Landes durch die faschistischen Mächte bezeichnet. Es steht aber in einer Entwicklungslinie innerhalb der schweizerischen Arbeiterbewegung, die schon lange vorher eingesetzt hatte. Es ist vorrangig mit den Hegemoniebestrebungen der opportunistischen Sozialdemokratie innerhalb der Gewerkschaften in Zusammenhang zu bringen. Die Sozialdemokratie hat sich nach der schmählichen Kapitulation des Oltner Komitees beim Generalstreik sehr rasch in den bürgerlichen Staat integriert. Im Gleichklang dazu setzte sich auch in den Bürokratien fast aller Gewerkschaftsverbände eine reformistische Richtung durch. Nicht zuletzt die Politik des SMUV war trotz einer kämpferischen Mitgliedschaft darauf angelegt, durch Vermeidung von Arbeitskämpfen von Seiten der Arbeitgeber die Anerkennung als Sozialpartner zu ergattern. Diesen Bestrebungen war allerdings nicht sofort Erfolg beschieden. Ilg hatte bereits 1929 dem Arbeitgeberverband der Maschinenindustrie den Abschluss eines Friedensabkommens vorgeschlagen, von diesem damals aber noch einen Korb erhalten.