Prophetische Worte: PdA-Abstimmungszeitung von 1972 zur Volkspension
Die Minimalrente der AHV beträgt heute 1’140 Schweizer Franken im Monat. Hätten Volk und Stände 1972 der PdA-Volksinitative zugestimmt, so würde die Volkspension schon allein aufgrund des Teuerungsausgleichs im Minimum 1’521 betragen müssen. Die in der Initiative (siehe Initiativtext im Kasten rechts) vorgesehene Anpassung an die Entwicklung des Bruttosozialprodukts, das in der Zeit von 1970 bis 2009 auf mehr als das Fünffache gewachsen ist, würde zu einer minimalen Volkspension von 2733 Franken führen; das ist weit mehr als der doppelte Betrag der heutigen AHV-Minimalrente.
In der Volksabstimmung vom 3. Dezember 1972 wurde die Initiative zur Einführung einer Volkspension mit einem Stimmenverhältnis von 15.6% JA gegen 84.4% NEIN deutlich verworfen. Dagegen wurde dem bundesrätlichen Gegenvorschlag mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Gewerkschaften und die Sozialdemokratische Partei (mit Ausnahme der Kantonalsektionen von GE, VS, BS, SH) bekämpften die Volkspensions-Initiative der Partei der Arbeit (PdA). Dazu lancierten sie zunächst eine eigene Gegeninitiative, welche dann aber zugunsten des bundesrätlichen Entwurfes wieder zurückgezogen werden sollte. Diese Organisationen luden damit eine grosse Mitverantwortung für das damals eingeführte und noch heute herrschende Drei-Säulen-System auf sich.
«Ein teurer, hinkender, komplizierter und undefinierbarer Gegenentwurf»
Hier drei Auszüge aus der Abstimmungszeitung 1972 zur Kritik des heutigen Systems:
Es wird teuer sein: Diese (2.) Säule wird bedeutende administrative Mehrkosten verursachen. Die Lohnempfänger werden zwei verschiedenen Beiträge zu entrichten haben, deren Total hoch sein wird und bei jeder Lohnerhöhung noch oben angepasst wird. (S. 6)
DAS WIRKLICHE ZIEL: Gewaltige Kapitalien im Dienste der Privatwirtschaft und im Interesse des schweizerischen Kapitalismus anzuhäufen. … Das BSV schätzt die durch das System der 2. Säule im Verlaufe der nächsten 25 Jahre eingehenden Gelder auf die ungeheure Summe von 245 MILLIARDEN. Die Anhänger des Gegenentwurfs, angefangen vom Bundesrat, machen kein Hehl aus dem wirklich verfolgten Ziel: Es handelt sich … um die Sicherung von ‘Kapitalbildung’, um die Anlegung von Kapital, um die Investierungsmöglichkeiten der ‘Wirtschaft’. (S. 7)
In den Händen der grossen Versicherungsgesellschaften: Wer wird diese gewaltigen Summen verwalten? Wer wird über ihre Verwendung verfügen? Es wird weder das Volk, noch werden es die Arbeiter sein. Was eine sogenannte paritätische Verwaltung betrifft, von der man munkelt … so wäre eine solche von vorneherein ausgeschlossen oder wäre nicht anderes als eine Augenwischerei. Nie würden die Herren der schweizerischen kapitalistischen Wirtschaft darauf verzichten, selbst über eine solche Finanzmacht und über eine solche Kapitalmasse zu bestimmen. (S. 7)
Alle heute offensichtlichen Schwächen der 2. Säule, besonders die Gefahren des Finanzierungssystems durch das Kapitaldeckungsverfahren, der Ansammlung von Fonds von Hunderten von Milliarden Franken zur Verfügung des Grosskapitals, die drohenden Raubgriffe in die Fonds durch die Privatassekuranz, sind in dieser Abstimmungszeitschrift vorweggenommen. Vor allen diesen Risiken haben unsere Genossen schon vor 40 Jahren gewarnt. Wir publizieren hier als historisches Dokument die PdA-Abstimmungszeitung zur Volkspensions-Initiative 1972. Der Text der Abstimmungszeitung stammt vermutlich von Robert Krebs, dem alten Kämpfer aus KPS-Zeiten, Kenner der Sozialversicherungen und Verfasser der Broschüre “Volkspension statt Dreisäulen-Trugbild” (1971).
(27.04.2010)
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