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Die Mitgliederversammlung der Partei der Arbeit (PdA) Bern vom August 2005 hat die nachfolgenden Bestimmungen einstimmig genehmigt und zum verbindlichen Beschluss erhoben:

Parlamentarische Grundsätze der PdA Bern

I. Arbeit im Parlament

1.1 Im Ringen um ökonomische, politische und ideologische Positionen stellen wir den ausserparlamentarischen Kampf in den Vordergrund und versuchen ihn in der Weise voranzutreiben, die am besten geeignet ist, das Bewusstsein der Werktätigen für ihre Klassenlage zu wecken. Wir sind uns im Klaren darüber, dass ein Parlament nur bei besonders günstiger Korrelation der Kräfte und nur in Verbindung mit ausserparlamentarischen Massenkämpfen ausnahmsweise auch selbst eine revolutionäre Rolle spielen kann.

1.2 Die Parlamentsarbeit dient uns zur Verbindung mit den werktätigen Massen. Wir benutzen die Parlamentstribüne hauptsächlich dazu, 
* das Wesen der bürgerlichen Herrschaft aufzudecken; 
* die reaktionäre Politik der herrschenden Klassen zu entlarven und 
* das Schwanken der kleinbürgerlichen Parteien zu brandmarken; 
* den Volksmassen ihre eigene Lage bewusster zu machen und 
* ihrem Kampf Ziel und Richtung zu geben.

1.3 An Parlamenten und Regierungen beteiligen wir uns nicht zur Vermeidung, sondern zur Entfesselung des Klassenkampfs. Jeder Sieg, auch die Eroberung der Staatsmacht, ist ein Stützpunkt für die intensivierte Fortführung des weltumspannenden Kampfes für Frieden und Fortschritt der Völker.

II. MandatsträgerInnen

2.1 Parteimitglieder, welche in öffentliche Ämter gewählt werden, betätigen sich in der Ausübung ihres Amtes in Übereinstimmung mit der politischen Orientierung der PdA Bern. Sie haben die politische und moralische Pflicht, Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen und das Mandat jederzeit der Partei zur Verfügung zu halten.

2.2 MandatsträgerInnen sind verpflichtet, Meinungen und Kritiken der zuständigen Organe aufmerksam in ihre eigenen Überlegungen und Entscheide einzubeziehen, um die bestmögliche Gesamtwirkung aller kombinierten Anstrengungen der Partei zu erzielen.

2.3 Wer auf Vorschlag der Partei in ein öffentliches Amt gewählt wird, verpflichtet sich, in der Ausübung dieser Funktion alle Kräfte einzusetzen und breite Initiativen zu entfalten, um:
* den Interessen der breitesten Volksmassen zu dienen,
* die Wähler über die eigene institutionelle Tätigkeit zu informieren und
* diese Tätigkeit mit der Arbeit in der Massenbewegung zu verbinden.

2.4 In öffentliche Ämter gewählte Parteimitglieder sind politisch der Mitgliederversammlung verantwortlich.

2.5 Durch die Ausübung eines Mandats soll dem gewählten Parteimitglied kein finanzieller Vor- oder Nachteil erwachsen.

2.6 MandatsträgerInnen hüten sich vor:
* Personenkult,
* individualistischer Arbeitsweise,
* Unbescheidenheit,
* Überschätzung der eigenen gegenüber der kollektiven Meinung,
* Ausweichen vor der Rechenschafts-Ablegung,
* Autoritätsgehabe, Besserwisserei und Regententum.

2.7 Sie unterstützen die Bemühungen der Partei hinsichtlich der Orientierung ihrer Mitglieder auf den Respekt des kollektiven Entscheids und auf die Wertschätzung des Studiums, des Mitdenkens und der Mitsprache jedes einzelnen Genossen und jeder einzelnen Genossin.