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PdA-Vernehmlassung zur Teilrevision der Arbeitslosenversicherung

Stellungnahme der Partei der Arbeit der Schweiz im Vernehmlassungsverfahren zum Departementsentwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG).

Allgemeine Bemerkungen

In erster Linie bedauern wir, dass die Überschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) als Vorwand benutzt wird, um die Rechte von Menschen ist, die eine Beschäftigung suchen, weiter zu verschlechtern. Wir sind überzeugt, dass der schlechte Zustand der ALV-Finanzen vor allem eine Folge der Abkehr von der Solidarität der grossen Einkommen bei der Finanzierung ist.

Weiter ist die Begründung mit dem Missbrauch schlichtweg skandalös. Die Behauptung, die ALV sei in Schwierigkeiten, weil sie von Arbeitslosen missbraucht werde, basiert eher auf Propaganda denn auf einer objektiven politischen Überlegung.

Auch wenn wir die allgemeine Ansicht teilen, die Arbeitslosenversicherung habe auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu zielen, muss man sich im Klaren darüber sein, dass dies nicht in jedem Falle möglich ist (es gibt nicht überall ausreichend freie Stellen). Und die Wiedereingliederung um jeden Preis hat auch eher negative Konsequenzen (vor allem Lohndumping von seiten der Arbeitgeber).
Schliesslich kommen wir nicht darum herum festzustellen, dass die vorgesehenen Massnahmen sehr klar gegen die Versicherten gerichtet sind und keine ernsthafte Massnahme mit Blick auf die Arbeitgeber vorgeschlagen wird. Das ist unzumutbar.

Der Entwurf für eine Revision ist daher in der vorliegenden Form für die Partei der Arbeit inakzeptabel. Die PdA kündigt schon jetzt an, dass sie sich dagegen wenden wird.

Darlegung

Die nachfolgende Darlegung nimmt zu den wichtigsten Punkten des Berichts Stellung, die unsere Missbilligung hervorrufen (wir verzichten auf eine Stellungnahme Artikel für Artikel, es wäre umständlich – die grossen, im Bericht zitierten
Grundsätze sind ausreichend, um die allgemeine Zielsetzung der Revision zu verstehen).

Ziel: versichern auf einer soliden, langfristigen Grundlage. Kein Angreifen der Grundleistungen, aber Einsparungen dort, wo das Gesetz unerwünschte Effekte zeigt.

Die PdA-Meinung dazu: Es werden lediglich unerwünschte finanzielle Effekte für die Versicherung berücksichtigt. Ignoriert wird aber, dass das aktuelle Gesetz auch mit Problemen für die Versicherten behaftet ist, vor allem finanziellen.

Beseitigung von «Fehlanreizen»: noch stärkere Umsetzung des Prinzips der raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.

Die PdA-Meinung dazu: Die Idee der raschen Wiedereingliederung berücksichtigt die Realitäten nicht, die sich für die Betroffenen häufig stellen: Der oder die soeben gekündigte Versicherte befindet sich in einem Schockzustand und hat eine Trauerphase zu bestehen. Was auch immer das Gesetz darüber denkt, solange der oder die Versicherte einen Groll gegen das System hat, das ihn soeben ausgestossen hat, wird es für ihn schwierig sein – auch wenn er oder sie allen Verpflichtungen nachkommt – sogleich wieder eine Stelle zu finden. Denn der Arbeitgeber wird einer Person den Vorzug geben, die er als ausgeglichener einstuft.

Vorgeschlagene Önderungen

Der Taggeldbezug soll für beitragsbefreite Personen erschwert werden.

Die PdA-Meinung dazu: Die Befreiung von der Beitragszahlung an die Arbeitlosenversicherung ist grösstenteils notwendig (für Personen mit Familienprlichten, in Scheidungsfällen usw.). Sollte die vorgeschlagene Massnahme auf die Jungen zielen, um zu verhindern, dass sie in die «Spirale der Arbeitslosigkeit» geraten, wird diese Massnahme ihr Ziel verfehlen.

Keine Anerkennung der Beitragszeit in von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahmen bei der Eröffnung einer neuen Rahmenfrist. Einsparung 90 Mio. Fr.

Die PdA-Meinung dazu: Wir widersetzen uns dieser Massnahme. Sie führt dazu, dass Erwerbslose angestellt werden können, ohne dass Beiträge für die Sozialversicherung abgerechnet werden. Es handelt sich hier um eine Form der Ausbeutung von arbeitsuchenden Menschen, von der man sich sogar fragen kann, ob sie den Geist der Menschenrechte und der Sozialversicherungen in der Schweiz respektiert.

Die Bezugsdauer soll vermehrt von der Länge der Beitragszahlung abhängig gemacht werden.

Die PdA-Meinung dazu: Wir widersetzen uns jeglicher Kürzung der Bezugsdauer von Taggeldern. Es ist nicht bewiesen, dass Erwerbslose mit einer Leistungskürzung rascher oder mit mehr Befriedigung zu einem neuen Lohnerwerb kommen.

Nach einem Zwischenverdienst sollen für die Berechnung des versicherten Verdienstes die Kompensationszahlungen der ALV nicht mehr berücksichtigt werden.

Die PdA-Meinung dazu: Versicherte, die sich bemühen, mit einem Zwischenverdienst die Kosten für die Arbeitslosenversicherung geringer zu halten, würden inskünftig dafür bestraft. Dies wird in keiner Weise dazu motivieren, eine temporäre Arbeit anzunehmen, solange keine unbefristete Stelle gefunden ist. Öbrigens könnte diese neue Berechnungsart zahlreiche Versicherte zu einer kontinuierlichen Senkung ihres Einkommens verdammen. Die Verpflichtung, eine als zumutbar erachtete Arbeit übernehmen zu müssen, verbunden mit dem obigen Vorschlag, kann für Betroffene über kurz oder lang zu prekären finanziellen Verhältnissen führen.

Die Finanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen soll auf 3000 Franken pro Jahr und Erwerbslosen reduziert werden (heute 3500 Franken). Dazu Streichung der Möglichkeit, in Regionen mit erhöhter Arbeitslosigkeit den Taggeldbezug zu verlängern.

Die PdA-Meinung dazu: Die Schweizer Geschichte hat die Notwendigkeit einer interkantonalen Solidarität gezeigt. Die Schaffung einer Konkurrenzsituation unter den Kantonen ist ungesund. Die Kantone sind auf Möglichkeiten angewiesen, Menschen auf Arbeitssuche konkret helfen zu können. Es ist daher nicht angebracht, die Höchstgrenze für arbeitsmarktliche Massnahmen auf 3000 Franken zu begrenzen, was den heutigen Durchschnittskosten entspricht. 
Ausserdem besteht für Regionen mit mono-industriellen Strukturen oder in Grenzregionen die Notwendigkeit, die Zahl der Taggelder erhöhen zu können. Der jetzige Artikel muss beibehalten werden. Die neu vorgeschlagene Regelung macht die Ausdehnung der Bezugsfrist praktisch unmöglich, so zahlreich (und kumulativ) sind die Kriterien.

Erhöhung des normalen Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Lohnprozente und vorübergehende Anhebung von 2,2 auf 2,4%.

Die PdA-Meinung dazu: Diese Massnahmen wären nicht nötig, wenn jeder Lohnerwerbende auf dem ganzen Einkommen Beiträge errichten würde. Die Erfassung der Höchsteinkommen würde mit Leichtigkeit ausreichen, um die ALV aus dem Defizit zu bringen. Die Erhöhungen wären ferner überflüssig, wenn andere Finanzierungsquellen erschlossen würden (Finanzierung über Unternehmensgewinne oder über Einkommen, die nicht über Löhne erzielt werden: Dividenden, Aktienoptionen usw.)

Solidaritätsbeitrag von 1% für Gehälter zwischen 106Â 800 und 267Â 000 Franken.

Die PdA-Meinung dazu: Es gäbe heute kein Schuldenproblem bei der ALV, wenn dieser Beitrag beibehalten worden wäre. Wir unterstützen seine Wiedereinführung und schlagen vor, dass er nun langfristig erhoben wird.

Siehe auch:

Ȣ Betroffene wollen arbeitnehmerfeindliche Revision der Arbeitslosenversicherung verhindern