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Überstundenregelung als Schlupfloch gegenüber dem Volksentscheid «200'000 Franken sind genug»?

Interpellation Rolf Zbinden (PdA) im Berner Stadtrat

Der Kanton Bern scheint bei der Vergütung von Überstunden bei Spitzensalären bisweilen eine recht eigenartige Praxis zu verfolgen. Dies geht zumindest aus mehreren Berichten hervor, die im Verlauf des vergangenen Monats in den Berner Medien erschienen sind.
«SP-Grossrat Matthias Burkhalter, Geschäftsführer des Bernischen Staatspersonalverbands, stellt die 3700 Überstunden eines Chefbeamten in Frage. Zudem ortet er beim Kanton ein Führungsproblem und fordert mehr Personal. (…) Weshalb sind Sie so misstrauisch? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einerseits die Überzeitabrechnungen von Kantonsangestellten im handwerklichen Bereich sehr genau und teilweise mit viel Aufwand kontrolliert und wenig grosszügig genehmigt werden. Andererseits stellen wir immer wieder fest: Je höher jemand gestellt ist, desto grosszügiger fallen gegebenenfalls Abgangsentschädigungen aus. Wir fordern deshalb, dass alle gleich gut geführt und kontrolliert werden.» (Berner Zeitung, 28.7.09)

Diese Informationen müssen gerade auch in der Gemeinde Bern mit Aufmerksamkeit und grossem Interesse zur Kenntnis genommen werden: in einer Gemeinde, in der die Höchstgrenze für das Einkommen städtischer Angestellter durch Volksentscheid 2004 auf 200´000 Fr. beschränkt worden ist.

Die PdA Bern wünscht unter diesen Umständen vom Gemeinderat zu wissen:
  • ob die Gemeinde Bern eine Regelung der Überstunden bei Spitzensalären kennt, die mit dem kantonalen Usus vergleichbar ist;
  • welches Ausmass die Vergütung von Überstunden bei Spitzensalären in der vergangenen Legislatur aufweist;
  • wie der Gemeinderat sicher stellen kann, dass in der Gemeinde Bern der durch Volksabstimmung festgelegte Höchstlohn für städtische Angestellte von 200´000 Fr. nicht durch eine ausufernde Entschädigung von Überstunden bei Spitzensalären unterlaufen wird.

Quelle: PdA Schweiz (6.8.2009)

 

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