Der wie gemeldet verurteilte Genosse Rolf Zbinden ist am Tag der erstinstanzlichen Urteilsverkündung von seiner Lehrerstelle in Bern entlassen worden. Dies obwohl das Urteil (Schuldspruch in den Punkten Landfriedensbruch, Nötigung und Gewalt und Drohung gegen Beamte ) gar keine Rechtskraft erlangt hat, da der Verteidiger Willi Egloff noch im Gerichtssaal die Appellation erklärt hat. Wir dokumentieren die heutige Medienmitteilung der PdA Bern, die die Rücknahme der Entlassung fordert und eine politische und juristische Bewertung des umstrittenen Richterspruchs vornimmt.
Unterstützt die Online-Petition für Rolf Zbinden (externer Link): Kein Berufsverbot fuer Antifaschisten!
PdA Bern fordert die Rücknahme der Entlassung von Rolf Zbinden
Medienmitteilung 30. Oktober 2008
Die Partei der Arbeit Bern fordert den Regierungsrat des Kantons Bern auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern (Gibb) rückgängig zu machen! Wir rufen alle DemokratInnen dazu auf, sich mit Rolf zu solidarisieren; jede und jeder von euch kann der oder die Nächste sein!
Die Entlassung ist schon rein formaljuristisch skandalös. Gegen das fragwürdige Urteil einer einzelnen Richterin der untersten Gerichsebene kann appelliert werden, Rolf Zbinden ist bis zum Abschluss der Gerichstverfahren auf höheren Ebenen nicht verurteilt und daher, wie alle anderen Bürger und Bürgerinnen in der gleichen Situation, als unschuldig zu betrachten. Auf der für die Betroffenen viel wichtigeren wirtschaftlichen Ebene muss insbesonders an einer staatlichen Schule die Unschuldsvermutung ebenfalls gelten. Die Entlassung kann nach einem Freispruch auf höherer Ebene nicht mehr rückgängig gemacht werden, da es bis zum nächsten Prozess Monate oder gar Jahre dauern kann.
Die Entlassung ist aber auch inhaltlich nicht gerechtfertigt. Bei der Demo vor der dänischen Botschaft stehen die Aussagen der Polizisten gegen die Aussagen der Demo-TeilnehmerInnen. Es gehört zum politischen Grundwissen, dass die Gerichte in einem solchen Fall natürlich neutral sind, aber in der Praxis den Aussagen der Polizei glauben, auch wenn wie in diesem Fall der Polizeirapport erst 3 Monate nach dem Vorfall verfasst worden ist.[1]
Am 6. Oktober 2007 demonstrierte Rolf Zbinden wie Tausende andere auch gegen den Marsch auf Bern, mehr wirft ihm das Gericht auch gar nicht vor. Die SVP hatte mit ihrer Wortwahl bewusst an Mussolinis Marsch auf Rom erinnert, daher nahmen auch viele Neonazis am Umzug teil. Der Berner Gemeinderat hatte es verpasst, nach dieser Provokation der SVP den SVP Umzug zu verbieten. Dafür hatte er aber die Gegendemo verboten. Menschen wie Rolf Zbinden, welche die Geschichte kennen und aus ihr lernen wollen, blieb daher nur noch die ‘illegale’ Demonstration, wenn sie dem Motto ‘Wehret den faschistischen Anfängen!’ treu bleiben wollten.
An Rolf Zbinden soll ein Exempel statuiert und kritische BürgerInnen sollen von echtem Widerstand abgeschreckt werden.
Nachdem der Bundesrat sich aufs Notrecht – Seit wann ist die Schweiz bei einer möglichen UBS- Pleite bedroht, wenn es daneben noch hunderte von bestens funktionierenden Banken gibt? – berufen und den Aktionären der UBS mit 68 Milliarden Franken aus der Patsche geholfen hat, droht der Volkszorn zu explodieren. Demonstrationen werden bewilligt, solange vom Grundübel abgelenkt und gegen die Abzocker im Management protestiert wird.
Sobald sich der Protest gegen die Aktionäre richten und die Verstaatlichung der Banken fordern wird, kann er zu einer Gefahr für die Besitzenden werden; Demonstrationsverbote und andere Einschüchterungen werden die Folge sein. Somit sollen die Leute daran erinnert werden, wie es Rolf Zbinden ergangen ist und wie es ihnen ergehen wird, wenn Widerstand geleistet wird.
PdA-Bern, 30. Oktober 2008
Quelle: PdA Bern
Fussnoten:
1 vgl. demgegenüber die Pressemitteilung der PdA Bern am Tag nach dem Ereignis, aus frischem Gedächtnis protokolliert: Unverhältnismässiges Singen
Siehe auch: