Kanton Bern: Durchbruch für die Arbeitsgerichte
Gewerkschaften setzen im Grossen Rat durch, dass die Arbeitenden ihr Recht leichter verteidigen können
«Das ist ein historischer Erfolg für die Berner Gewerkschaften», kommentiert Grossrat Corrado Pardini (SP) den Entscheid des Grossen Rates, im ganzen Kanton Arbeitsgerichte einzuführen. Damit sind die Arbeitsgerichte in der Justizreform verankert. «Dies ist eine beispielhafte Lösung für andere Kantone», sagt der Co-Präsident des kantonalen Gewerkschaftsbundes (GKB). Sein Grossratskollege Martin von Allmen (SP) spricht von einem Gesetz, das konkrete Verbesserungen bei allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten schaffe: «Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die für ihre Rechte kämpfen müssen, erleichtert dieses Gesetz den Zugang zum Gericht.»
Die Arbeitsgerichte sind eine hundert Jahre alte ErrungenÂschaft. Der Kanton Bern wollte sie kippen. Der GKB erzwang mit einer Referendumsdrohung eine andere Lösung. Die Kommission des Grossen Rates schlug eigene Bestimmungen zum arbeitsrechtlichen Verfahren vor. Am 11. Juni 2009 folgte der Grosse Rat mit wenigen Gegenstimmen diesem Antrag.
Die bislang vor allem in den Städten und Agglomerationen tätigen kommunalen Arbeitsgerichte werden ab 2011 im ganzen Kanton eingeführt. Die Urteilskompetenz der paritätisch besetzten Gerichte wird von 7’999 auf 15’000 Franken erhöht. Und wichtig für die Gewerkschaften: Ihre SekretärInnen dürfen in Zukunft vor Arbeitsgericht für ihre Mitglieder plädieren. (red)
Quelle: Gewerkschaftskartell Bern (6. August 2009)