Europäische Richter machen Partisanen zu »Kriegsverbrechern«
RedGlobe (18. Mai) – Vor zwei Jahren konnten Antifaschisten ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall des lettischen Partisanen Wassilij Kononow begrüÖen. Dessen Verurteilung im Jahre 2004 in Riga wegen angeblicher Kriegsverbrechen 1944 wurde aufgehoben.
Zwei Jahre nach diesem Urteil, während die Welt den 65. Jahrestag des Sieges über den Faschismus feiert, hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein eigenes Urteil auf und bestätigt letztendlich das lettische Urteil gegen die antifaschistischen Kämpfer: Die lettischen Richter dürfen die Partisanen als »Kriegsverbrecher« verurteilen.
Kononow spricht diesbezüglich von einer »Rehabilitierung des Nazismus«. Gegenüber der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti sagte er: »Lettland will mehr Optionen für die Revision der Kriegsgeschichte bekommen und die Sieger zu Verbrechern machen.« Lettland habe einige Zeugenaussagen und Archivdokumente verheimlicht und den Gerichtshof somit betrogen.
Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten kritisiert: »Der Europäische Gerichtshof stellt sich damit an die Seite der Geschichtsrevisionisten, die insbesondere in Lettland versuchen die SS-Freiwilligen als »Kämpfer für die Freiheit Lettlands« zu rehabilitieren und zu glorifizieren. In den vergangenen Jahren marschierten am 18. März ehemalige SS-Freiwillige und Neofaschisten in Lettlands Hauptstadt Riga – unter dem Schutz der Polizei.« In einer Erklärung solidarisiert sich die internationale Dachvereinigung von Organisationen ehemaliger Widerstandskämpfer, Partisanen, Angehörigen der Anti-Hitler-Koalition, Verfolgten des Naziregimes und Antifaschisten heutiger Generationen aus über zwanzig Ländern Europas und Israels mit Wassilij Kononow: »Niemand kann und wird eine solche Entscheidung auf europäischer Ebene akzeptieren. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, jetzt ein deutliches Signal an alle europäischen Staaten zu geben, dass der Befreiungskampf der Völker gegen die faschistische Barbarei nicht geleugnet und kriminalisiert werden darf. Das Parlament sollte deutlich machen, dass der antifaschistische Widerstand eine Basis für die Entwicklung eines friedlichen Europas bis heute war und ist.«
Der ehemalige sowjetische Partisanen-Kommandeur Wassili Kononow war Ende der 1990er Jahre von einem lettischen Gericht wegen der Tötung lettischer Nazi-Kollaborateure während des Zweiten Weltkrieges schuldig gesprochen worden. Von 1998 bis 2000 saÖ er hinter Gittern. Nach mehreren Prozessen in Lettland verhandelte eine kleine Kammer des Gerichtshofes in Strasbourg diesen Fall. Sie sprach Kononow frei und gab 2008 einer Entschädigungsklage gegen Lettland statt. Die lettische Justiz focht diesen Freispruch an. Der Fall wurde an die GroÖe Kammer in Strasbourg verwiesen, die nun zugunsten Lettlands entschied.
Der Anwalt des Kriegsveteranen, Michail Ioffe, ist darüber empört: »Folgt man der Logik dieses Gerichtshofes, so müsse man im Jahr 1944 die Geltung der nazistischen Gesetze anerkennen, da es auf dem Territorium des okkupierten Lettlands damals keine anderen Gesetze gegeben habe«, so Kononows Verteidiger. »Kein einziges zivilisiertes demokratisches Land in der Welt erkennt die Geltung der Gesetze Nazi-Deutschlands – die Legitimität seiner Handlungen – auf dem Territorium der okkupierten Staaten an.« Die Verurteilung von Wassili Kononow als »Kriegsverbrecher« stelle die Tätigkeit überhaupt aller Teilnehmer des europäischen Widerstandes in Zweifel, warnt der französische Jurist.
Quelle: redglobe.de (18.05.2010)