Erfolg der Antifa:
Antrittsverbot für die NVP bei den Landtagswahlen in Oberösterreich
kominform.at (13.08.2009): Die rechtsextreme Nationale Volkspartei (NVP) darf bei der oberösterreichischen Landtagswahl am 27. September nicht antreten. Die Entscheidung der Landeswahlbehörde, die NVP nicht zuzulassen, war absehbar. Schon nach ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag hiess es, es gebe zu schwerwiegende Verdachtsmomente und Anhaltspunkte im Hinblick auf das Verbotsgesetz. Die NVP hatte ihre Kandidatur innerhalb der Frist bis Dienstagmittag nur für den Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) eingereicht. In Oberösterreich sind für ein landesweites Antreten insgesamt 400 Unterstützungserklärungen notwendig, wobei in jedem der fünf Wahlkreise zumindest 80 nachgewiesen werden müssen. Es gab auch eine Kundgebung antifaschistischer Organisationen, die sich im antifaschistischen Netzwerk zusammengeschlossen haben, vor dem Sitz der Landeswahlbehörde.
Die Wahlbehörde hatte vor ihrer Entscheidung bei den Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Gruppierung, die beteiligten Personen, deren Hintergründe und Ziele eingeholt. Ausserdem wurde ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Bezirksverwaltungsbehörden hatten heuer bereits zuvor zwei Veranstaltungen der NVP verboten. Als sie ihre Kandidatur ankündigte, gab es wiederholt antifaschistsche Proteste.
Die Landeswahlbehörde erstattet auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das gaben der für die Durchführung der Wahlen zuständige Landesrat Viktor Sigl (ÖVP) und der Leiter der Landeswahlbehörde Michael Gugler nach der Sitzung der Wahlbehörde am Donnerstag bekannt. Gugler sieht die Entscheidung im Hinblick auf eine mögliche Anfechtung der Wahl gut abgesichert. Die Wahlbehörde habe nach dem Bekanntwerden einer möglichen Kandidatur der NVP ein umfangreiches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem seien Anfragen an die Staatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Inneres ergangen sowie Anfragen beziehungsweise laufender Kontakt mit der Sicherheitsdirektion Oberösterreich und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
In einer schriftlichen Stellungnahme als Reaktion auf die Entscheidung der Landeswahlbehörde erklärte Stephan Ruprechtsberger von der Nationalen Volkspartei (NVP), es gelte zunächst den Bescheid der Landeswahlbehörde abzuwarten. Weitere Schritte würden mit dem Anwalt besprochen. “Selbstverständlich werden wir bis zum Äussersten gehen, um diese Skandalentscheidung der Wahlbehörde anzufechten.” Die Entscheidung der Landeswahlbehörde deute einmal mehr auf den Verfall dieser Demokratie hin. Jedem Österreicher müsse jetzt klar werden, dass dieses System mit einer wahren Volksherrschaft nichts gemeinsam habe. Man befinde sich in einer “Parteiendiktatur”, nichts sei klarer als das, hiess es in der Stellungnahme.
Die Nichtzulassung der rechtsextremen NVP zur oberösterreichischen Landtagswahl ist ein wichtiges Signal für ganz Österreich, denn damit wird der antifaschistische Grundcharakter in NS-Verbotsgesetz und Staatsvertrag eindeutig Rechnung getragen. Das OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus, in welchem über 50 Organisationen, darunter auch die Kommunistische Inititaive [KI], zusammengeschlossen sind, hat zu dieser Entscheidungung wesentlich beigetragen.
Quelle: KomInform.at (13.08.2009)